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Prüfplan für BMA

Wartungsleistungen für BMA

Prüfplan für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675/A1

Allgemeines

Ein Prüfplan für BMA sollte folgende Hinweise und Mindestanforderungen beinhalten:

a) Hinweise für den Beginn und Umfang der Instandhaltungsarbeiten, z. B.:

  • Anmeldung beim Kunden, mit gegebenenfalls Hinweis auf die vorübergehende Außerbetriebnahme von Anlagenteilen wie z. B. Feuerlöschanlangen oder der Ansteuereinrichtung für die ÜE
  • Abschaltung von externen Steuerungen, z. B. Signalgeber-Brandalarm
  • gegebenenfalls Anmeldung der Instandhaltungsarbeiten an der Anlage bei der Feuerwehr oder anderen hilfeleistenden Stellen.

b) Hinweise für den Abschluss der Instandhaltungsarbeiten, z. B.:

  • gegebenenfalls Abmeldung der Instandhaltungsarbeiten bei der Feuerwehr oder anderen hilfeleistenden Stellen,
  • Wiederinbetriebnahme aller abgeschalteten und außer Betrieb genommenen Anlagenteile;
  • Eintrag in das Betriebsbuch
  • Abmeldung beim Kunden, Betreiber oder der eingewiesenen Person und ggf. Unterschrift einholen. 

Inspektion 

Folgende Prüfung sollten mindestens durchgeführt werden:

a) Energieversorgung

  • Funktion Netzausfall prüfen;
  • Belastungsprüfung der Batterien nach Herstellerangeben;
  • Überprüfen der Batterieladespannung an den Batterieklemmen;
  • Funktion Batterieausfall prüfen.

b) Alarmzähler

  • Alarmzählerstand mit Eintragungen im Betriebsbuch vergleichen und gegebenenfalls Ursachen für Falschalarme ermitteln;
  • gegebenenfalls Hintergrundspeicher auf Abweichungen oder besondere Ereignisse begutachten.

c) Übertragungswege/ Melder

Je Übertragungsweg (Primärleitung) ist die Prüfung eines Melders je Quartal ausreichend, wenn im Jahr alle zerstörungsfrei prüfbaren Melder und die Übertragungswege mit nicht zerstörfrei prüfbaren Meldern geprüft werden, darunter:

  • Übertragungswege auf bestimmungsgemäße Funktion;
  • Überprüfung der Handfeuermelder;
  • Überprüfung der automatischen Brandmelder

d) Funktionsprüfung

  • Alle optischen und akustischen Alarmierungseinrichtungen;
  • Zusätzliche Peripheriegeräte, z. B. Feuerwehr-Schlüsseldepot, FAT, FBF;
  • Ansteuereinrichtungen von ÜE für Fernalarm;
  • Ansteuereinrichtungen von ÜE für die Störungsweiterleitung
  • Steuereinrichtungen (z. B. Löschanlage, Feststellanlage).

e) Sichtprüfung/ Begehung

Überprüfung auf Änderung der Raumnutzung oder Raumgestaltung. Überprüfen, ob die Räume, die nicht in die Überwachung einbezogen sein müssen, hinsichtlich ihrer Brandlast unbedenklich sind.

  • Überprüfen des freien Raumes (0,5 m) um die Melder;
  • Überprüfen aller Melder auf ordnungsgemäße Befestigung und auf mechanische Beschädigung. 

Wartung 

Die Wartung sollte nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchgeführt werden, darunter z. B.:

  • Pflege und Reinigung von Anlagenteilen;
  • Auswechseln von Komponenten mit begrenzter Lebensdauer (z. B. Brandmelder, Akkumulatoren, Geräte und Speicherbatterien) nach Ablauf der Nutzungsdauer;
  • Justieren, Neueinstellen, Abgleichen von Bauteilen und Geräten;
  • FSD alle Funktionen überprüfen einschließlich der Entnahme der Objektschlüssel;
  • Überprüfung der Feuerwehr-Laufkarten auf Aktualität;
  • Alle zur Dokumentation gehörenden Unterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität überprüfen.
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